Nutzen Sie Fördermittel für Ihr Marketing.
Lassen Sie sich beraten.
Nutzen Sie die Chance, Marketingberatung fördern zu lassen. Ich begleite Sie und Ihr Unternehmen bei der Beantragung.
Fördermittel für Marketingberatung
Als Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, im heutigen wettbewerbsintensiven Marktumfeld effektive Marketingstrategien einzusetzen. Eine professionelle Beratung im Marketing kann dabei helfen, Ihre Marketingaktivitäten zu optimieren, neue Zielgruppen zu erreichen und Ihren Umsatz zu steigern.
Fördermittel für Marketingberatung ermöglichen Unternehmen, finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme professioneller Beratungsdienste u. a. in den Bereichen Marketing, Werbung und Vertrieb zu erhalten.
Diese Fördermittel werden in Deutschland von verschiedenen Institutionen und Organisationen auf regionaler Ebene (bspw. vom Land Thüringen, mit der Thüringer Aufbaubank) oder nationaler Ebene (vom Bund, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereitgestellt.
Um Fördermittel für Marketingberatung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können je nach Förderprogramm variieren, aber in der Regel richten sich die Förderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer/innen und Freiberufler, die selbst nicht beratend oder schulend tätig sind.
Hier stelle ich Ihnen zwei relevante Förderprogramme für Marketingberatung vor. Die Beratungen sind als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Sie Fördermittel für Marketingberatung nutzen können.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU von der BAFA
Das Förderprogramm, welches früher auch „Förderung unternehmerischen Knowhow“ hieß, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Deutschland angeboten. Es richtet sich an deutsche, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die ihr unternehmerisches Knowhow erweitern und optimieren möchten, und nicht beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
Das Hauptziel dieses Förderprogramms besteht darin, Unternehmerinnen und Unternehmern dabei zu helfen, ihre Kompetenzen in verschiedenen Bereichen des unternehmerischen Handelns zu stärken. Dazu gehören auch Strategieentwicklung, Marketing und Digitalisierung.
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Die Förderquote beträgt für Unternehmen aus Thüringen 80 % der förderfähigen Beratungskosten, wobei die maximale Förderungssumme je in sich abgeschlossener Beratung bei 3.500 EUR für 4 Beratertage liegt. Damit werden 2.800 EUR erstattet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung vor Beginn der Beratungsleistung beantragt werden muss. Nach Abschluss der Beratung und Einreichung eines Verwendungsnachweises können die förderfähigen Kosten für Beratung beim BAFA geltend gemacht werden.
Innerhalb der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie ab dem 1.1.2023 bis 31.12.2026 kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal 5 in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr.
Insgesamt kann also bis 2026 für ein KMU in Thüringen ein Budget für Marketingberatung von 17.500 EUR mit 80 % bezuschusst werden, das sind 14.000 EUR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung über die Bewilligung der Mittel trifft die zuständige Behörde.
Der Beratungszuschuss der BAFA ist standortabhängig:
neue Bundesländer
(+ Region Lüneburg & Region Trier)
50%
alte Bundesländer
(+ Land Berlin & Region Leipzig)
Thüringer Beratungsförderung von der Thüringer Aufbaubank (TAB)
Die Thüringer Beratungsförderung unterstützt mit der Beratungsrichtlinie (BRL) und der Gründungsrichtlinie (GRL) Unternehmen in Thüringen finanziell bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen. Das Programm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer/innen in Thüringen dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ihre Geschäftsprozesse zu verbessern und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Die Thüringer Beratungsförderung bietet Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) und Existenzgründer/innen die Möglichkeit, Zuschüsse für individuelle Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei können verschiedene Beratungsbereiche gefördert werden, darunter auch Strategie und Geschäftsideen, Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, bei dem die förderfähigen Beratungskosten anteilig übernommen werden. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt vor Beginn der Beratungsleistung.
Sie müssen die Projektbegleitung über einen der Qualitätssicherer Ellipsis oder RKW nutzen. Sie erhalten einen Zuschuss als Existenzgründer/in 80 % für 3 bis 20 Beratertage bzw. als Bestandsunternehmen 50 % für 6 bis 20 Beratertage je Beratungsfall im Förderzeitraum 2021 bis 2027.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis beträgt 110 EUR/Tag (RKW 120 EUR/Tag), welcher zum Honorar des Beraters addiert wird. Der Standardeinheitskostensatz beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 EUR und für Bestandsunternehmen 950,00 EUR. Die Förderpauschale für Bestandsunternehmen beträgt also 475,00 EUR/Tag und das Honorar des Beraters 840 bzw. 830 EUR/Tag.
Der Beratungszuschuss der Thüringer Beratungsförderung:
Beispielrechnung für eine BAFA-Förderung für ein Thüringer Unternehmen
ist das Budget pro in sich abgeschlossenen Beratungsauftrag. Das kann bis 2026 fünfmal genutzt werden.
ist das Budget pro in sich abgeschlossenen Beratungsauftrag. Das kann bis 2026 fünfmal genutzt werden.
bezahlt der Kunde an Melani Okon als Beraterin.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
überweist die BAFA an den Kunden danach zurück.
überweist die BAFA an den Kunden danach zurück.
bleiben als Differenz die Kosten des Kunden.
bleiben als Differenz
die Kosten des Kunden.
Beratungsbericht inklusive
Beratungsbericht inklusive
Beispielrechnung für die Thüringer Beratungsichtlinie
ist das Budget für die gesamte Beratung je Beratungsfall. Die Anzahl der Beratungsfälle ist nicht limitiert.
ist das Budget für die gesamte Beratung je Beratungsfall. Die Anzahl der Beratungsfälle ist nicht limitiert.
bezahlt der Kunde an Melani Okon als Beraterin.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
Überweist der Kunde an den
Qualitätssicherer Ellipsis.
Überweist der Kunde an den
Qualitätssicherer Ellipsis.
Überweist die TAB an den Kunden zurück.
Überweist die TAB an den Kunden zurück.
Beratungsbericht inklusive
Beratungsbericht inklusive
Alle Preise bzw. Kostenangaben sind netto zzgl. MwSt. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Beispielrechnung für eine BAFA-Förderung für ein Thüringer Unternehmen
ist das Budget pro in sich abgeschlossenen Beratungsauftrag. Das kann bis 2026 fünfmal genutzt werden.
ist das Budget pro in sich abgeschlossenen Beratungsauftrag. Das kann bis 2026 fünfmal genutzt werden.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
überweist die BAFA an den Kunden
danach zurück.
überweist die BAFA an den Kunden danach zurück.
bleiben als Differenz
die Kosten des Kunden.
bleiben als Differenz
die Kosten des Kunden.
Beratungsbericht inklusive
Beratungsbericht inklusive
Beispielrechnung für die Thüringer Beratungsichtlinie
ist das Budget für die gesamte Beratung je Beratungsfall. Die Anzahl der Beratungsfälle ist nicht limitiert.
ist das Budget für die gesamte Beratung je Beratungsfall. Die Anzahl der Beratungsfälle ist nicht limitiert.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
bezahlt der Kunde an
Melani Okon als Beraterin.
Überweist der Kunde an den
Qualitätssicherer Ellipsis.
Überweist der Kunde an den
Qualitätssicherer Ellipsis.
Überweist die TAB an den Kunden zurück.
Überweist die TAB an den Kunden zurück.
Beratungsbericht inklusive
Beratungsbericht inklusive
Alle Preise bzw. Kostenangaben sind netto zzgl. MwSt. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Von der BAFA-Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen;
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist;
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen;
- gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Die KMU-Kriterien der EU-Kommission:
- Weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben für die BAFA nach Treu und Glauben schätzen.